Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

PflegegradJährliches Budget (ab 01.07.2025)
Pflegegrad 2 bis 53.539 €

Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen: Wenn eine Ersatzperson für einige Zeit einspringt – z. B. wegen Krankheit oder Urlaub – übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem jährlichen Betrag. Seit Juli 2025 wurde das Budget deutlich erhöht.

← Zurück zur Leistungsübersicht

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (PDF)
Für den Inhalt externer Links übernehmen wir keine Verantwortung.

Pflegesachleistungen

PflegegradSachleistung pro Monat (ab 01.01.2025)
Pflegegrad 2761 €
Pflegegrad 31.432 €
Pflegegrad 41.778 €
Pflegegrad 52.200 €

Pflegesachleistungen sind Pflegeleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab – der pflegebedürftige Mensch muss sich um nichts kümmern. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.

← Zurück zur Leistungsübersicht

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (PDF)
Für den Inhalt externer Links übernehmen wir keine Verantwortung.