Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

PflegegradJährliches Budget (ab 01.07.2025)
Pflegegrad 2 bis 53.539 €

Verhinderungspflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen: Wenn eine Ersatzperson für einige Zeit einspringt – z. B. wegen Krankheit oder Urlaub – übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem jährlichen Betrag. Seit Juli 2025 wurde das Budget deutlich erhöht.

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (PDF)
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Entlastungsbetrag

PflegegradBetrag pro Monat
Pflegegrad 1 bis 5125 €

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegebedürftigen gedacht – egal welcher Pflegegrad. Er kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung im Alltag oder Angebote zur Entlastung genutzt werden. Der Betrag wird von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt.

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (PDF)
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