Willkommen bei Ihrer Pflegeberatung
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Ihre Pflegeberatung Sandra Bitz
Seit dem 1. Juli 2025 wurden die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben nun einen gemeinsamen Jahresanspruch in Höhe von 3.539 €, der flexibel eingesetzt werden kann, wenn pflegende Angehörige ausfallen oder Entlastung brauchen.
"Weil kompetente Pflege nicht aus einzelnen Puzzle Teilchen besteht"
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